Angebot

1.  Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Könitzer Grafikdesign, nachfolgend KGD genannt, und dem Auftraggeber, welcher die Dienste von KGD in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

KGD verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. KGD verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit.

3. Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber unterstützt KGD bei der Erbringung der vereinbarten Arbeiten, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand wird von KGD in Rechnung gestellt.

4. Externe Arbeiten

Für die Arbeiten von Dritten in den Bereichen Produktion, Druck, Programmierung, Fotografie, Film u.ä. arbeitet KGD mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Spezialisten zusammen. KGD handelt gegenüber Dritten üblicherweise im Namen des Auftraggebers. Diese Drittarbeiten werden in unseren Kostenvoranschlägen als Drittleistung mitofferiert aber schlussendlich von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers. In Ausnahmefällen und auf Wunsch des Auftraggebers agiert KGD als GU.

5. Geistiges Eigentum

Sämtliche, immaterielle und materielle, von KGD geschaffene Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von KGD. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens KGD. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von KGD geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei KGD. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

6. Nutzungsrechte

Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von KGD einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Claims, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von KGD hat eine Konventionalstrafe zur Folge.

7. Gewährsleistung

Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche KGD zur Weiterbearbeitung dienen, geht KGD davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Daten und Unterlagen

KGD bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist KGD ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz von KGD und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergegeben (siehe dazu auch Punkt 6).

9. Offerten

Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte gilt als Richtofferte und ist in den meisten Fällen kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Autorkorrekturen. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von KGD erlischt nach 60 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet. Das erste Beratungsgespräch kostet nur 60 Minunten pro Stunde.

10. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

11. Gut zur Produktion

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zur Produktion» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zur Produktion» kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt KGD keine Haftung.

12. Autorenkorrekturen

Autorkorrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzarbeiten. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.

13. Belege

Von allen produzierten Arbeiten sind KGD drei Belege zu überlassen. KGD steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen.

14. Rechnung und MWST

Alle Offerten sind in Schweizer Franken gerechnet. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 60 Tage übersteigt, hat KGD Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung).

15. Auftragsreduzierung und -annulierung

Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat KGD einen Anspruch auf den geleisteten Teil des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat KGD Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder VorArbeiten Dritter in vollem Umfang zu tragen.

16. Haftung

Die Haftung seitens KGD beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.17. Mängelrüge
Die von KGD erbrachten Arbeiten und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.

18. Recht und Gerichtstand

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und KGD unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.